Eine
Schulbegleitung bzw. Integrationshelfer/in kann die Schulsituation für ein Kind
mit Asperger-Syndrom/HFA deutlich erleichtern und unterstützt so natürlich auch
die Lehrer, die sich in Regelschulklassen einfach nicht so intensiv um jedes
Kind kümmern können, bwz. nur in geringem Umfang
einem einzelnen Kind spezifische Hilfen zur Verfügung stellen können.
Eine Schulbegleitung hilft dem Kind nicht bei dem jeweiligen Lehrstoff sondern
unterstützt individuell in den Bereichen wo sich z.B.
Verhaltensproblematiken
zeigen und soll langfristig gesehen die Selbständigkeit des Kindes fördern.
So
können mögliche Aufgaben einer Begleitung z.B. sein:
- das Kind beruhigen, wenn es unruhig wird und so eine Eskalation der Situation
verhindern
- mit dem Kind kurzzeitig den Raum verlassen, wenn es z.B. überreizt ist
- soziale Situationen erklären, zwischen ihm und Klassenkameraden vermitteln
- Redewendungen "übersetzen", die es fehlinterpretiert
hat
- falls das Kind feinmotorische Schwächen hat und mit Zuhören/Abschreiben
gleichzeitig nicht klarkommt evtl. wichtige Tafelnotizen für das Kind
abschreiben
- die Umgebung strukturieren, dafür sorgen, dass nur notwendiges
Arbeitsmaterial ausgepackt wird
- in den Pausen Ansprechpartner sein
Da Asperger-Syndrom und HFA in den Bereich der seelischen Behinderungen
eingeordnet werden, muss der Antrag auf eine Begleitung beim zuständigen
Jugendamt (ausschlaggebend ist der Wohnsitz) gestellt werden. Maßgeblich ist
hier der Eingliederungshilfeparagraph 35a.
Bei der Beantragung sollte die Diagnose angegeben werden, evtl. Kopien von
ärztlichen Befunde und Schwerbehindertenausweis beigelegt werden. Deutlich
gemacht werden sollte auch, dass die Begleitung der Integration und Förderung
der Selbständigkeit dient und zudem angegeben werden, in welchem Stundenumfang
eine Begleitperson benötigt wird.
Die bewilligten Stunden und auch die dafür zu Verfügung stehenden Geldmittel
unterscheiden sich regional teils erheblich. So gibt es Behörden, die
Fachpersonen zur Begleitung finanzieren, andere wiederum finanzieren z.B
Zivis.
Natürlich ist es allgemein besser eine fachliche Begleitung zu bekommen, die
sich mit dem Autismus-Spektrum, Therapiemöglichkeiten etc. auskennt, aber
häufig sind auch z.B. Zivis sehr engagiert und eine nicht-pädagogische Ausbildung
schließt nicht aus, dass die Begleitperson sehr gut sein kann.
Falls zum Asperger-Syndrom bzw. HFA weitere Behinderungen vorliegen, ist es
möglich, dass in diesem Falle die zuständige Sozialbehörde im Bereich der
Eingliederungshilfe Kostenträger sein wird. Da regulär jedoch Asperger-Syndrom
und HFA in den Bereich seelische Behinderungen eingeordnet werden, ist es
sinnvoll den Antrag an das zuständige Jugendamt zu senden. Falls es nicht
zuständig ist, kann amtsintern dieser Antrag an die
zuständige Behörde weitergeleitet werden.
Sollte der Antrag bewilligt werden, überlassen es viele Behörden den Eltern
eine geeignete Begleitperson/Institution zu finden. Mittlerweile
gibt es viele Organisationen, die Schulbegleitungen vermitteln, z.B.
Sollte eine geeignete Begleitperson gefunden werden, so muss dann wieder der
Kontakt zwischen Organisation und Behörde hergestellt werden.
Die Bewilligung für eine Schulbegleitung ist zeitlich begrenzt, wird jeweils<
individuell festgelegt und regelmässig in
Hilfeplangesprächen überprüft. Bei diesen Gesprächen beraten Lehrer, Begleitperson und Eltern gemeinsam mit
dem/der Mitarbeiter/in des Jugendamtes über den Umfang der Hilfe, d.h. ob das
Kind von dieser Maßnahme profitiert, welcher zukünftige Stundenumfang notwendig
ist, es werden Zielsetzungen vereinbart, bzw. ob die Maßnahme überhaupt weiter
notwendig ist.