Bisher wurde für das Asperger-Syndrom ein GdB (Grad der Behinderung) von 50 bis 80 Prozent vergeben, wobei hier natürlich jede Beurteilung der entsprechenden Behörden individuell personenbezogen erfolgt bzw. weitere Einschränkungen (z.B.
ADHS, Tourette etc.) mit berücksichtigt wird. Je nach Ausprägung des Störungsbildes werden häufig auch die Merkzeichen G, B, H vergeben.
Seit dem 01.01.2011 werden Autismus-Spektrum-Störungen geringer eingestuft. Die Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung sind nachzulesen unter
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